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Die Förderungsarten
Die Förderungsarten im direkten Vergleich (Achtung: ab 01.01.2005
Alterseinkünftegesetz)
I. Steuerfreie Dotierung gemäß § 3 Nr. 63 EStG
II. Riesterförderung gemäß § 10a EStG
III. (vorgelagerte) Pauschalbesteuerung gemäß § 40b EStG
Der Vergleich zwischen den Förderungsarten bereitet erhebliche
Schwierigkeiten, weil jeder Fall in der Praxis anders gestaltet
ist. Änderungen sind durch das Alterseinkünftegesetz zum Jahr
2005 angekündigt.
I. Steuerfreie Dotierung gemäß § 3 Nr. 63 EStG
Für eine Altersversorgung können steuerfrei 4% der Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) in eine Pensionskasse oder in Pensionsfonds eingezahlt
werden. Aufwendungen sind bis 2008 zudem sozialabgabenfrei.
Gleichgültig ist, ob die Beiträge monatlich, halbjährlich oder
jährlich gezahlt werden. Es sind regelmäßige Zahlungen oder
Sonderzahlung (Beispiel: Weihnachtsgeld) möglich.
II. Riesterförderung gemäß § 10a EStG
Wenn Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Pensionskasse,
Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt wird, kann
die Zulage nach den Vorschriften des § 10a, 79 ff EStG erhalten
werden (Riester-Förderung). Bei einer Entscheidung für Pensionskasse,
Pensionsfonds oder Direktversicherung kann von den Arbeitnehmern
die (verwaltungsintensive) Zulagenförderung gemäß § 1a Abs.
3 BetrAVG eingefordert werden. Wird dieser Weg angeboten, kann
ein Arbeitnehmer entweder die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
(siehe I) nutzen oder die Zulagenförderung (Riester-Förderung)
nach § 10a EStG verlangen ( „Riester-Treppe“).
III. (vorgelagerte) Pauschalbesteuerung gemäß § 40b EStG
Zusätzlich können Aufwendungen für Direktversicherungen oder
Pensionskassen (bei Pensionskassen nur, wenn Förderung nach
§ 3 Nr. 63 EStG vorher voll ausgeschöpft wurde) pauschal besteuert
werden (begrenzt auf Euro 1.752,- (2004)). Die Pauschalbesteuerung
beträgt 20 % Pauschalsteuer zzgl. Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer.
Nur wenn der Steuersatz höher als bei 20 % läge (also bei Gutverdienenden),
entstehen Vorteile. zu beachten: ab dem 01.01.2005 gilt durch
das Alterseinkünftegesetz regelmäßige die nachgelagerte Besteuerung.
Die Pauschalbesteuerung entfällt. (c) Mario Prudentino
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